Der Prozess um Bußgelder des Bundeskartellamts gegen Bahlsen, Griesson-de Beukelaer, CFP Brands und andere Mitglieder der Konditionenvereinigung der Süßwarenindustrie wird nicht eingestellt. Der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Anträge der Verteidigung zurückgewiesen.
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