Ab dem 1. März 2017 ist das Ergebnis der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommenen kumulativen Risikobewertungen Bestandteil des zonalen Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln. Damit wird bei der gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln künftig das kumulative aku…
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