Nun kommt sie also doch: Trotz massiven Protests der Lebensmittelwirtschaft hat der Landtag NRW die „Hygiene-Ampel“ gesetzlich verankert. Voraussichtlich ab März 2020 muss jeder Lebensmittel-Betrieb – sei es die Metzgerei, der Discounter oder der Wochenmarkt – Kontrollergebnisse kenntlich machen.
komplette Meldung auf lebensmittelzeitung.net lesen
Only registered users can comment.