lebensmittelzeitung.net – . Der Bundesgerichtshof hat die Forderung der Astrid Lindgren-Erben gegen Werbung für ein an Pippi Langstrumpf angelehntes Karnevalskostüm zurückgewiesen. Die Klage richtete sich gegen Fotos, mit denen der Discounter Penny 2010 für die tausendfach verkauften Kostüme geworben hatte.
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