Das Oberlandesgericht Düsseldorf bewertet die Anfechtungsklagen gegen die Metro-Spaltung als nicht stichhaltig genug, um einer Handelsregistereintragung im Wege zu stehen. Eine endgültige Entscheidung, wie es sich die Metro erhofft hatte, ist das aber noch nicht. Dennoch hält der Konzern an seinem Zeitplan fest.
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