Zum Jahreswechsel hat der gesetzliche Mindestlohn seine erste Steigerungsstufe genommen: Statt 8,50 Euro müssen Beschäftigte der niedrigsten Lohngruppe nun mindestens 8,84 Euro pro Stunde verdienen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewirbt die bei Arbeitgebern ungeliebte Regelung mit der gestiegenen Kaufkraft.
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