Ab sofort gilt: wer gegen Stoffbeschränkungen nach REACH verstößt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind möglich, wenn dabei vorsätzlich Leben oder Gesundheit anderer bzw. fremde Sachen von erheblichem W…
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