Für zur Prüfung befähigte Personen gibt es kein definiertes Berufsbild. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert jedoch Personen mit Fachkenntnissen für die Prüfung von Arbeitsmitteln. Dies setzt in der Regel eine einschlägige Berufsausbildung voraus. Die erforderliche besondere Qualifi…
komplette Meldung auf chemie.de News lesen
Only registered users can comment.