Gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte dürfen in Zukunft nur noch minimale Spuren krebserregender Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe – kurz PAK – enthalten. Dazu zählen vor allem Spielzeug- und Sportartikel sowie Werkzeuge. Enthalten diese Produkte eines der acht krebserregenden PA…
komplette Meldung auf chemie.de News lesen
Only registered users can comment.