Mitarbeitern darf fristlos gekündigt werden, wenn sie einen Pfandbon gefälscht und anschließend eingelöst haben. Dies ist auch dann möglich, wenn der erwirtschaftete Betrag nur geringfügig ist. Darauf weist der deutsche Anwaltverein unter Berufung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf hin.
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