Bis zum 24.07.2016 müssen laut Elektrogesetz stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) die Voraussetzung zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten geschaffen haben. Konkret bedeutet das für betroffene Einzelhändler, Rücknahmemöglichkeiten vor Ort oder in unmittelbarer Nähe vorzuhalten. Online- und Fernabsatzhändler, die über eine entsprechend große Lager-/Versandfläche verfügen, müssen […]
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