Der Weg für eine Schadenersatzklage gegen das deutsche Textilunternehmen Kik von Betroffenen der Brandkatastrophe in einer pakistanischen Textilfabrik im Jahr 2012 ist frei: Das Landgericht Dortmund gewährt den vier klagenden Pakistanis Prozesskostenhilfe. Sie fordern von Kik insgesamt 120.000 Euro Wiedergutmachung.
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