Selektiver Vertrieb: Richter signalisieren Rückendeckung für Kartellamt

April 05 11:48 2017
Asics-Schuh

Der Sportartikelhersteller Asics wehrt sich vor dem OLG Düsseldorf dagegen, dass er Vertragshändlern keine Vorgaben zum Online-Vertrieb seiner Produkte mehr machen darf. Das Bundeskartellamt hatte entsprechende Regeln von Herstellern als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen verboten. Die Richter signalisieren nun aber Rückendeckung für die Wettbewerbshüter.


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