Serie Arbeitsrecht : Vorsicht bei technischer Überwachung

Oktober 20 08:09 2017
Kontrolle möglich aber nicht zulässig:  Ob Mitarbeiter ihre Arbeitszeit mit privaten Chats oder b

Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesarbeitsgericht betonen in jüngeren Urteilen den Schutz des Privatlebens von Mitarbeitern. Technische Überwachungsmaßnahmen sollten deshalb für Unternehmen das letzte Mittel sein.


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