Wer jetzt an seiner Steuererklärung sitzt, sollte seine Riester-Einzahlungen als zusätzliche Sonderausgaben geltend machen. Gerade Alleinstehende und Besserverdiener können ihre persönliche ‚Riester-Rendite’ durch zusätzliche Steuervorteile noch einmal spürbar erhöhen.
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