Bis zum 24.07.2016 müssen laut Elektrogesetz stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) die Voraussetzung zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten geschaffen haben.