Bis zum 24.07.2016 müssen laut Elektrogesetz stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) die Voraussetzung zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten geschaffen haben.
Jetzt steht es fest: Kleinbetriebe werden auch in Zukunft keine Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen. Handelsunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einer maximal begrenzten Verkaufsfläche sind vom künftig geltenden Annahmezwang befreit.