Das Bundeskartellamt muss im Streit um die Pläne von Edeka zur Übernahme des Supermarktgeschäfts Kaiser’s Tengelmann eine Teilniederlage hinnehmen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Wettbewerbsbehörde einen vorzeitigen Vollzug der Fusion verhindern wollte, ist laut Oberlandesgericht Düsseldorf in wichtigen Teilen rechtswidrig.
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