Die EU-Kommission hat Kriterien vorgeschlagen, nach denen Chemikalien eingestuft werden können, die das menschliche Hormonsystem beeinflussen und stören können. Auf Grundlage dieser Kriterien sollen nun die EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit und die EU-Chemikalienagentur die Gefährlichkeit solcher hormonaktiver Substanzen bewerten.
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