In Bayern geht das Tauziehen um ein Volksbegehren gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta weiter: Ob es zustande kommt, sollen nun die bayerischen Verfassungsrichter entscheiden. In Straßburg hat unterdessen das Europaparlament einen Antrag abgelehnt, Ceta dem EU-Gerichtshof vorzulegen.
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