Für im Internet gekaufte Dildos, Vibratoren und Co. gilt das zweiwöchige Widerrufsrecht nur eingeschränkt: Öffnet der Kunde ein angebrachtes Hygiensiegel, darf der Händler die Rücknahme des Sexspielzeugs zum Schutze des Verbrauchers auch vor Ablauf der 14-Tage-Frist verweigern, so ein Urteil des OLG Hamm.
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