Die Anwendungsregeln für den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen wurden überarbeitet, berichtet der Zentralverband des deutschen Handwerks. So sieht die geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung eine Neuregelung bei den Leistungen von Schornsteinfegern sowie der Erweiterung bei Wohn- und Nutzflächen vor.
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