Zigarettenverpackungen: Schock aus dem Bundesrat

Mai 19 11:45 2017
Ohne Schockwirkung:  Wie Zigaretten nun präsentiert werden dürfen, ist unklar.

Der Bundesrat hat das sogenannte Verdeckungsverbot bei Zigarettenverpackungen ausgeweitet: Schockbilder dürfen demnach weder im Regal noch im Automaten versteckt werden. Wie das im Handel umgesetzt werden soll, ist noch unklar.


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