Quelle: Michael Grabscheit / pixelio.de
Fulda, 7. Februar 2001 – Transportunternehmer mit mautpflichtigen Lkw können bis zum 31. März 2011 im Rahmen des Förderprogramms “De-minimis” beim Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) wieder staatliche Fördergelder beantragen, die für diverse Hilfsmittel der Ladungssicherung verwendet werden können. Darunter fallen zum Beispiel Antirutschmatten, Zurrgurte, Zurrpunkte, Sperr- und Ladebalken, Planen oder Netze sowie alle weiteren Hilfsmittel wie …
komplette Meldung auf LOG PR lesen
Only registered users can comment.