(dpa) Wenn es in einer Chemiefirma brennt, muss das Unternehmen verseuchtes Löschwasser selbst entsorgen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 20 A 1181/10). Im konkreten Fall ging es um einen Betrieb aus …
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